Wer die Prüfung zum Piloten bestanden hat, hält ein Dokument fürs Leben in den Händen – zumindest theoretisch. Doch während die Fluglizenz an sich unbefristet ist, sieht es bei der Berechtigung, tatsächlich abzuheben, anders aus. Ob PPL, LAPL oder SPL: Wer nicht regelmäßig fliegt, verliert seine Rechte.
In diesem Guide klären wir auf, wie du deine Berechtigungen (Ratings) aktiv hältst und wie du durch die geschickte Kombination mit Ultraleicht-Stunden (UL) massiv Kosten sparst.
1. PPL(A): Die Lizenz bleibt, die Berechtigung befristet
Ein weit verbreiteter Irrtum: „Mein PPL läuft ab.“ Das stimmt so nicht. Die Lizenz selbst ist lebenslang gültig. Was jedoch abläuft, ist die Klassenberechtigung (Class Rating), z. B. für einmotorige Kolbenflugzeuge (SEP).
Erhalt der SEP-Berechtigung (Gültigkeit: 24 Monate)
Um deine Klassenberechtigung alle zwei Jahre zu verlängern, hast du innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf zwei Möglichkeiten:
- Verlängerung durch Erfahrung: * 12 Flugstunden in den letzten 12 Monaten vor Ablauf.
- Davon mindestens 6 Stunden als PIC (verantwortlicher Luftfahrzeugführer).
- 12 Starts und Landungen.
- Ein Auffrischungstraining (mind. 1 Stunde) mit einem Fluglehrer (FI).
- Verlängerung durch Befähigungsüberprüfung: * Ein Prüfungsflug mit einem Examiner innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Berechtigung.
Wichtig: Hast du die Frist verpasst, ist die Berechtigung „abgelaufen“. Du musst dann eine Erneuerung in einer Flugschule absolvieren, was meist mit einer Schulung und einer anschließenden Prüfung verbunden ist.
2. LAPL(A): Die „rollierende“ Gültigkeit
Der LAPL (Light Aircraft Pilot License) kennt kein festes Ablaufdatum für Berechtigungen. Hier gilt das Prinzip der fortlaufenden Flugerfahrung. An jedem Tag, an dem du als PIC fliegen möchtest, musst du in dein Flugbuch schauen und die letzten 24 Monate prüfen:
- Hast du 12 Flugstunden als PIC (inkl. 12 Starts/Landungen) absolviert?
- Hast du eine Schulungsstunde mit Lehrer in diesem Zeitraum gemacht?
Fehlen diese Voraussetzungen, darfst du nicht als PIC fliegen. Du kannst die fehlende Erfahrung aber „nachholen“, indem du mit einem Fluglehrer oder unter Aufsicht fliegst, bis die Bedingungen wieder erfüllt sind – eine formale Erneuerung wie beim PPL ist hier nicht nötig.
3. SPL (Ultraleicht): Die Sportpilotenlizenz
Für UL-Piloten gelten ähnliche Regeln wie beim LAPL. Innerhalb von 24 Monaten müssen für den Erhalt der Rechte nachgewiesen werden:
- 12 Flugstunden auf Ultraleichtflugzeugen.
- 12 Starts und Landungen.
- Ein Übungsflug (mind. 1 Stunde) mit einem Fluglehrer.
4. Der Insider-Tipp: UL-Stunden für PPL und LAPL nutzen
Dies ist der wichtigste Punkt für alle, die kostenbewusst fliegen wollen. Seit der Änderung der EU-Verordnung 2020/359 ist es offiziell:
Flugzeiten auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen (SPL) können voll auf die geforderte Flugerfahrung für PPL(A) und LAPL(A) angerechnet werden.
Warum ist das genial?
- Enorme Ersparnis: Eine Flugstunde auf einer modernen UL (z. B. Breezer, Dynamic, Bristell) kostet oft deutlich weniger als auf einer Cessna oder Piper der „Echo-Klasse“.
- Einfache Erhaltung: Du kannst deine 12 Stunden Erfahrung fast komplett auf UL sammeln.
- Routine: Wer billiger chartert, fliegt meist mehr. Das erhöht die Sicherheit und das Fluggefühl.
Die „Aber“-Regeln (Wichtig!)
- Die Lehrerstunde: Die obligatorische Stunde mit Fluglehrer für den PPL oder LAPL muss zwingend auf einem zertifizierten Flugzeug der EASA-Klasse (SEP/TMG) stattfinden. Eine Lehrerstunde auf einem UL zählt nur für den Erhalt der SPL.
- Passagierberechtigung: Die „3 Starts und Landungen in den letzten 90 Tagen“-Regel gilt pro Luftfahrzeugart. Wenn du Passagiere in der Cessna mitnehmen willst, musst du auch in der Cessna gelandet sein – UL-Landungen zählen hierfür nicht.
Fazit: So fliegst du clever
Wenn du sowohl eine SPL (UL) als auch eine PPL/LAPL besitzt, kannst du das System ideal nutzen. Sammle deine Flugstunden günstig auf dem Ultraleichtgerät. Achte nur darauf, dass du für das jährliche Training mit dem Lehrer rechtzeitig in die „Echo-Klasse“ steigst.
Checkliste für Piloten:
- [ ] PPL: Wann läuft das Datum in Feld XII (SEP) ab?
- [ ] LAPL: Habe ich in den letzten 24 Monaten 12 Stunden als PIC?
- [ ] Allgemein: Ist mein Medical noch gültig?
- [ ] UL-Anrechnung: Sind alle UL-Stunden korrekt im Flugbuch dokumentiert?
Tipp: Mit der PPL oder LAPL Lizenz kannst du relativ schnell und einfach auch die SPL erwerben. Wie das geht erfährst du demnächst in einem anderen Artikel!
